Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss die Wohnung nicht unbedingt die eigene sein - genauso kommt die Wohnung des Partners in Frage.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Sinne des Einkommensteuergesetzes können auch Fahrten sein, die Sie zwischen der Wohnung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin und Ihrer Arbeitsstätte zurücklegen. Dabei ist es unerheblich, welche Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Wohnung vorliegt. Maßgeblich ist, dass Sie an der Wohnung Besitz haben und die Wohnung der örtliche Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen ist. Ohne Bedeutung ist, ob Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung haben.


akzeptieren Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies und Ihren Möglichkeiten Ihre Privacy-Einstellungen anzupassen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.