Erneute doppelte Haushaltsführung am selben Ort

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch in der alten Wohnung wieder neu begründet werden.

Wurde eine doppelte Haushaltsführung beendet, kann sie am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begonnen werden. Beendet ist die erste doppelte Haushaltsführung dann, wenn der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort nicht mehr geführt wird.


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