Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Zum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden.

Auch zum 1. Januar 2012 werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wieder angehoben, und zwar deutlich. So steigt der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind auf 1.657 Euro (+ 40 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen für Verheiratete nun 1.314 Euro (+ 31 Euro) und für Ledige 657 Euro (+ 16 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Beträge um 289 Euro (+ 6 Euro).


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