Navigationsgerät im Firmenwagen

Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.

Das Finanzgericht Düsseldorf war vor einem Jahr zu dem Urteil gelangt, dass ein Navigationsgerät in einem Firmenwagen ein Telekommunikationsgerät sei. Die Folge daraus wäre, dass dessen Wert nicht in die 1 %-Regelung für die Versteuerung der Privatnutzung einfließen würde. Jetzt hat aber der Bundesfinanzhof in dieser Sache gegenteilig entschieden. So muss auch der Wert des Navigationsgeräts versteuert werden.


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