Berücksichtigung einer verkehrsgünstigeren Strecke

Ein Arbeitnehmer muss nachweisen, dass eine längere Strecke mindestens 20 Minuten Fahrzeit täglich spart, damit das Finanzamt die längere Strecke anerkennt.

Als Arbeitnehmer können Sie dem Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur dann eine offensichtlich verkehrsgünstigere längere Strecke statt der kürzesten Straßenverbindung zugrunde legen, wenn deren Benutzung zu einer täglichen Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten führt. Diese Zeitersparnis müssen Sie zudem dokumentieren und nachweisen: Die Feststellungslast für Tatsachen, die den Steueranspruch mindern, liegt beim Steuerpflichtigen. Die bloße Behauptung allein ist nicht ausreichend.


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