Bereinigung privater Schulden

Auch wenn die Bereinigung privater Schulden zur Voraussetzung für eine neue Anstellung gemacht wurde, sind die Aufwendungen dafür keine Werbungskosten.

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Aufwendungen, die Sie für die Bereinigung früherer Schulden aus einem Engagement für eine insolvente GmbH tätigen, nicht schon deshalb durch ein neues Dienstverhältnis veranlasst sind, weil die Bereinigung der Schulden zur Einstellungsvoraussetzung gemacht wurden. Da die Verursachung der Schulden in der Vergangenheit liegt, fehlt es an einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem neuen Beruf, um die Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen.


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