Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage

Der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage gehört zu den abzugsfähigen Werbungskosten.

Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungsumlage zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehört. Der Arbeitnehmeranteil der Umlage dient vor allem dem Erhalt des gegenwärtigen Arbeitsplatzes, der ununterbrochenen Beschäftigung und der Einnahmen. Ein Abzugsverbot besteht nicht, da zwischen der Umlagezahlung und den späteren steuerfreien Leistungen wie dem Zuschuss-Wintergeld und dem Mehraufwands-Wintergeld kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Als Arbeitnehmer haben Sie Ihren Anteil an der Umlage unabhängig davon zu zahlen, ob Sie später tatsächlich steuerfreie Leistungen erhalten.


akzeptieren Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies und Ihren Möglichkeiten Ihre Privacy-Einstellungen anzupassen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.