Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind Beitragsrückerstattungen, die die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern.

Die Landesfinanzdirektion Thüringen weist darauf hin, dass es sich bei Bonuszahlungen, die eine gesetzliche Krankenkasse Ihnen für gesundheitsbewusstes Verhalten zahlt, nicht um Leistungen aus einer Krankenversicherung handelt, da die Bonuszahlungen keine Versicherungsleistung darstellen. Die Bonuszahlungen mindern ebenso wie Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung im Jahr der Zahlung durch die Krankenkasse den von Ihnen in diesem Jahr geleisteten Krankenversicherungsbeitrag. Somit können Sie nur den im Ergebnis entsprechend geminderten Versicherungsbeitrag als Krankenversicherungsbeitrag im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen ansetzen.


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