Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt pro Objekt und nicht pro Steuerzahler.

Das Finanzgericht München hat sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von 2003 angeschlossen und hält daran fest, dass die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer nur objektbezogen gilt. Ein Ehepaar, das ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzt, kann also nicht den doppelten Höchstbetrag in seiner Steuererklärung geltend machen.


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