Aufwendungen für Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf

Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf sind keine Fortbildungskosten.

Machen Sie Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf geltend, so sind diese Aufwendungen keine Fortbildungskosten und damit nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Fortbildungskosten sind nicht deshalb nicht gegeben, weil die Zusatzqualifikation für Ihren ausgeübten Beruf nicht notwendig sind. Ihre Aufwendungen können Sie allerdings als Sonderausgaben geltend machen.


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