Gehaltsverzicht eines Geschäftsführers

Der Gehaltsverzicht eines Geschäftsführers und seine Beschränkung auf die Gewinntantieme führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Der Geschäftsführer einer notleidenden GmbH hatte es gut gemeint. Er verzichtete auf sein laufendes Gehalt. Nur die Gewinntantieme blieb unangetastet. Das wurde sein Verhängnis. Die Zahlung einer Tantieme sah der Bundesfinanzhof als verdeckte Gewinnausschüttung an. Trotz ihrer schlechten finanziellen Situation musste die GmbH beträchtliche Steuern entrichten. Seien Sie also sehr vorsichtig mit einer reinen Tantiemenvergütung, vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer.


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