GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie in der Regel nicht als Arbeitnehmer anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie keine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzen. Grundsätzlich verhält es sich zwar ebenfalls so, wenn es sich um eine insolvente GmbH handelt. Ausnahmsweise kann Ihnen hier aber auch eine Arbeitnehmerstellung zukommen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie als echter Fremdgeschäftsführer durch ein soziales Abhängigkeitsverhältnis zur GmbH geprägt und damit schutzwürdig sind.


akzeptieren Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies und Ihren Möglichkeiten Ihre Privacy-Einstellungen anzupassen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.