Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften

Das Finanzgericht Baden-Württemberg bezweifelt, dass die Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß ist.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat Zweifel daran geäußert, dass die Beschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften aus stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen oder sonstigen Innengesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß ist. Die Regelung verstößt nach Auffassung der Richter gegen das Nettoprinzip und damit gegen die Belastungsgleichheit. Die gesetzliche Regelung ist weit über das gesetzgeberische Ziel, nämlich die sog. Mehrmütterorganschaft abzuschaffen, hinausgeschossen, indem sämtliche Innengesellschaften erfasst werden. Aus diesem Grunde gewährte das Finanzgericht Aussetzung der Vollziehung.


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