Nur-Pensionszusage birgt steuerliche Risiken

Eine Nur-Pensionszusage birgt das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung, das sich durch einen Barlohnumwandlung mindern lässt.

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können daran interessiert sein, dass sie von ihrer Gesellschaft eine Pensionszusage erhalten, die ihre Alterseinkünfte aufbessern. Verzichten sie auf laufende Gehaltszahlungen, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Überversorgung vor, weil sich die Höhe der steuerlich anerkannten Pension nach der Höhe der Aktivbezüge richtet. Übersteigt nämlich die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Es sollte daher unbedingt der Weg der Barlohnumwandlung beschritten werden, um diese steuerlich nachteiligen Folgen zu vermeiden. Die Zuwendung einer Berufsunfähigkeitsrente ist ebenfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung.


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