Betriebsveräußerung wirkt einkünfteübergreifend

Auf den Freibetrag für eine Betriebsveräußerung hat jeder Unternehmer nur einmal Anspruch, unabhängig von der Einkunftsart.

Den Freibetrag für eine Betriebsveräußerung von 45.000 Euro gibt es pro Person nur einmal, und nicht einmal für jede der drei Gewinneinkunftsarten (gewerbliche, selbstständige oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit). Damit hat der Bundesfinanzhof eine schon lange offene Frage endgültig entschieden, die Einfluss auf die Ausübung des Antragsrechts hat.


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