Rückkaufverpflichtung ist als Verbindlichkeit zu bilanzieren

Übernimmt ein Autohändler eine Rückkaufverpflichtung für einen verkauften Neuwagen, muss er den daraus zu erwartenden Verlust als Verbindlichkeit bilanzieren.

Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass Autohändler die von ihnen übernommene Rückkaufverpflichtung für verkaufte Neuwagen als Verbindlichkeit zu bilanzieren haben. Geklagt hatte ein Autohändler, weil das Finanzamt die für die Rückkaufverpflichtung gebildeten Rückstellungen nicht anerkennen wollte. Nun muss der Bundesfinanzhof über diese Frage entscheiden, denn das Gericht hat die Revision zugelassen. Zwar hatte der bereits in einem vergleichbaren Fall genauso entschieden, die Finanzverwaltung wendet diese Entscheidung jedoch nicht über den Einzelfall hinaus an. Außerdem stellen die Richter fest, dass zu dieser Frage zahlreiche weitere Verfahren anhängig sind.


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