Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

Auch für eine Schiffsreise mit dem Charakter eines Publicity-Events für zahlreiche Geschäftspartner sind die Kosten für Reise und Bewirtung nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und Bewirtung unabhängig von ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn sich ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausschließen lässt. Im Streitfall, den der Bundesfinanzhof entschieden hat, ging es nicht um eine Karibikkreuzfahrt, sondern um ein historisches Segelschiff, das eine Firma anlässlich der Kieler Woche gechartert und dort rund 35 Geschäftspartner bewirtet hatte.


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