Anscheinsbeweis durch vergleichbares Fahrzeug widerlegt

Ein gleichwertiges Auto im Privatvermögen entkraftet den Anscheinsbeweis, der sonst für eine Privatnutzung betrieblicher Pkw und damit für die Anwendung der 1 %-Regelung spricht.

Ein wichtiges und für Unternehmer sehr hilfreiches Urteil kommt vom Bundesfinanzhof. Der hat nämlich entschieden, dass der Anscheinsbeweis für eine private Nutzung betrieblicher Pkw entkräftet ist, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Pkw in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Leider haben die Richter aber nicht näher festgelegt, wo genau die Grenzen für ein vergleichbares Fahrzeug liegen.


akzeptieren Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies und Ihren Möglichkeiten Ihre Privacy-Einstellungen anzupassen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.