Vorsteuererstattung als Betriebseinnahme

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt eine Vorsteuererstattung auch dann eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, wenn die vorhergehende Betriebsausgabe für die Rechnung später nicht anerkannt wird.

Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern führt eine Umsatz- oder Vorsteuererstattung zu einer Betriebseinnahme. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Rechnung später steuerlich nicht anerkannt wird und der Unternehmer daher die Vorsteuererstattung zurückzahlen muss. Damit fällt zwar der Betriebsausgabenabzug für die Umsatzsteuerzahlung weg, die Betriebseinnahme bleibt aber weiter bestehen.


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