Zweifel an der Zinsschranke

Weil der Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke hat, hat er dem Bundesverfassungsgericht den Fall zur Entscheidung vorgelegt.

Bereits 2013 hatte der Bundesfinanzhof in einem vorläufigen Verfahren Zweifel angemeldet, ob die Zinsschranke verfassungsgemäß ist. Jetzt machen die Richter ernst und haben dem Bundesverfassungsgericht die Zinsschranke zur Prüfung vorgelegt. Sie missachtet nach Meinung der Richter das objektive Nettoprinzip, da nicht mehr das Nettoeinkommen der Besteuerung zugrunde gelegt wird.


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