Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die Beiträge eines Unternehmers zur gesetzlichen Unfallversicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat klar gestellt, dass Beiträge, die ein pflichtversicherter oder freiwillig versicherter Unternehmer (Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft) an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Leistungen aus einer solchen Versicherung gehören zu den Betriebseinnahmen, sind aber steuerfrei. Das gesetzliche Abzugsverbot bei steuerfreien Einnahmen greift in diesen Fällen nicht.


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