Totalschaden eines Leasingfahrzeugs

Auch der Schadensersatz für den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs auf einer Privatfahrt ist mit der 1 %-Regelung abgegolten.

Das betrieblich genutzte Leasingfahrzeug war bei einer Privatfahrt des Unternehmers total zerstört worden. Die Versicherung zahlte nicht, weil der Fahrer Unfallflucht begangen hatte. Der Unternehmer musste der Leasinggesellschaft den gesamten Schaden ersetzen. Das Finanzamt versagte für die Schadenersatzleistung den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, dass eine Nutzungsentnahme im Zeitpunkt der Zerstörung des Kfz stattgefunden habe. Das Finanzgericht Köln entschied gegen das Finanzamt. Die Aufwendungen für einen Unfall, der sich anlässlich einer Privatfahrt mit dem betrieblich geleasten Kraftfahrzeug ereignet hat, sind mit der 1 v.H.-Regelung abgegolten.


akzeptieren Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies und Ihren Möglichkeiten Ihre Privacy-Einstellungen anzupassen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.