Bescheide zum Gewerbesteuermessbetrag ergehen vorläufig

Da derzeit die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer angezweifelt wird, ergehen die Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch vorläufig.

Vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht sind Verfahren anhängig, die die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer in Frage stellen. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und erlässt sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch mit einem Vorläufigkeitsvermerk.


akzeptieren Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies und Ihren Möglichkeiten Ihre Privacy-Einstellungen anzupassen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.